Verordnung und Bewilligung

Bitte besorgen Sie sich für Ihre Physiotherapie eine Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt.

Um Anspruch auf tarifmäßigen Kostenersatz zu haben, suchen Sie um Bewilligung Ihrer Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse an. Nach Therapieende reichen Sie die ausgestellte Honorarnote sowie die bewilligte Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den jeweiligen Tarifen der Krankenkasse. Für eine eventuelle Übernahme der Restkosten ziehen Sie bestehende Zusatzversicherungen in Betracht.

Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Termine für Sie reserviert halte. Termine die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, muss ich in Rechnung stellen.